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Sommer 2025
PadelTaunus
Nutzungsbedingungen
Platz- und Spielordnung der Padelanlage des UTHC (Padeltaunus.de)
PRÄAMBEL
Der Usinger Tennis Club (UTHC e.V.) ist gegenwärtig der alleinige Betreiber der Padelanlage am Hattsteinweiher in Usingen und alleiniger Vermieter der Plätze. Er trägt damit auch das wirtschaftliche Risiko aus der Vermietung. Darüber hinaus hat der UTHC als Verein in erheblichem Maße in die Infrastruktur investiert. Aus diesen wurde die vorliegende Platz- und Spielordnung formuliert, um einen reibungslosen Ablauf des Spielbetriebes und eine rücksichtsvolle Nutzung der Sportanlage zu gewährleisten. Bei wiederholten Verstößen kann der UTHC, vertreten durch seine geschäftsführenden Vorstandsmitglieder Sanktionen aussprechen.
1. VERHALTEN AUF DEN PADEL COURTS UND DEM BEACHFELD
Auf der gesamten Padelanlage wird auf und neben den Courts ein gegenseitig Rücksicht nehmendes, sportlich kameradschaftliches und anständiges Verhalten erwartet. Die Aussenanlage nebst Umkleidekabinen und Duschen in der Tennishalle, Toiletten, Gänge etc. und ständige Einrichtungen sind schonend zu behandeln, Kinder angemessen zu beaufsichtigen. Bitte zeigen Sie sich mit verantwortlich dafür, dass die Sport- und Freizeitanlage stets ordentlich erscheint und der Spielbetrieb gewährleistet ist.
2. ALLGEMEINES
Der Sport- und Spielbetrieb auf allen Plätzen der Padelanlage wird ausschließlich durch Vorstandsbeschluss geregelt. Im täglichen Spielbetrieb ist den Anweisungen des geschäftsführenden Vorstandes Folge zu leisten. Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheidet der Platzwart und/oder der geschäftsführende Vorstand.
DAS BETRETEN DER PADELANLAGE MIT VERUNREINIGTEN TENNIS-, ODER STRASSENSCHUHEN kann zum Platzverweis führen.
3. REGELN DER PLATZBELEGUNG
Die Belegung der Padelplätze erfolgt ausschließlich über das digitale Platzbuchungssystem von Playtomic. Um Plätze reservieren / buchen zu können, muss man sich im digitalen Buchungssystem angemeldet und ein Konto angelegt haben. Die Spielberechtigung ist unabhängig von der Mitgliedschaft im UTHC, jedoch erhalten Mitglieder vergünstigte Preise, die im Buchungssystem veröffentlicht sind.
Einzelstunden können bis zu 4 Wochen im Voraus gebucht werden. Gebuchte Stunden können bis zu 4 Tage vorher storniert werden. Spielbeginn ist jeweils zur vollen Stunde.
Die Padelplätze dürfen ohne Buchung nicht genutzt werden. Sollte ein Bucher seinen Platz nicht nutzen können und nicht storniert haben, dürfen andere diesen Platz nur mit der expliziten Erlaubnis des eigentlich Buchers nutzen.
VORAUSRESERVIERUNGEN & BLOCKIERUNGEN
Vorausreservierungen für Verbandsspiele, Turniere, oder sonstige vereinsweite Veranstaltungen regeln alleine der Sport- und der Jugendwart des UTHC. Darüber hinaus blockiert der Vorstand die Plätze für Erneuerung, Überarbeitung und sonstige Pflege sowie bei Unbespielbarkeit.
4. PLATZPFLEGE
Die Plätze sind pfleglich zu behandeln. Das bedeutet unter anderem:
– Betreten der Plätze AUSSCHLIESSLICH mit geeigneten Tennisschuhen mit innenliegendem Profil. Straßenschuhe sind vorher in den designierten Bereichen auszuziehen.
– NIEMALS Spielen mit durch Nutzung auf traditionellen Tennissandplätzen verschmutzten Tennisschuhen.
– KEIN Verzehr von Speisen und Getränken (außer Wasser) an/ auf den Plätzen.
– Haustiere dürfen nicht auf die Courts mitgeführt werden.
Die Spielzeit endet kurz vor der vollen Stunde:
– Beseitigung von Abfall etc.
– rechtzeitiges Verlassen des Platzes, damit die nächsten Spieler pünktlich beginnen können.
Den Aufforderungen des Platzwartes oder des Vorstandes ist zu folgen. Beschädigungen sind dem
Platzwart oder Vorstand umgehend mitzuteilen. Der Platzwart kann einzelne oder alle Plätze aus Gründen der Platzpflege oder Unbespielbarkeit jederzeit sperren und Spieler, die seinen Anordnungen nicht Folge leisten bzw. nicht geeignete Schuhe tragen oder mit Straßenschuhen den Platz betreten von den Plätzen verweisen. Bei wiederholten Verstößen können der Vorstand Sanktionen aussprechen.
5. GASTRONOMIE
Die Gastronomie gehört nicht zur Padelanlage – sie ist ein separater Betrieb. Der Aufenthalt ist dort als konsumierender Gast mit Zustimmung der Betreiber möglich, sofern nicht komplett belegt bzw. reserviert oder durch private Veranstaltungen für andere geschlossen.
6. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Für den Verlust oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
Juni 2025
Usinger Tennis Club e.V., (kurz UTHC)
